Volltextergebnisse:
- artikel83
- ==== ==== Kapitel 8 - Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen ==== === Artikel 83 - Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen === | (1) | Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel für Verstöße gegen diese V... mäßig und abschreckend</hi> ist. || | (2) | ''1'' Geldbußen werden je nach den Umständen des Einzelfalls zu
- erwgr150
- er}} ===== ErwGr ===== === Erwägungsgrund 150 - Geldbußen === ''1'' Um die verwaltungsrechtlichen Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung zu vereinheitlic... leihen, sollte jede Aufsichtsbehörde befugt sein, Geldbußen zu verhängen. ''2'' In dieser Verordnung sollte... Verstöße sowie die Obergrenze der entsprechenden Geldbußen und die Kriterien für ihre Festsetzung genannt
- artikel84
- ==== ==== Kapitel 8 - Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen ==== === Artikel 84 - Sanktionen === | (1) | ''1'' Die Mitgliedstaaten legen die Vorschriften über andere Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung – insbesondere für Verstöße, die keiner Geldbuße gemäß [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel0
- erwgr151
- er}} ===== ErwGr ===== === Erwägungsgrund 151 - Geldbußenregelung in Dänemark und Estland === ''1'' Nach... tlands sind die in dieser Verordnung vorgesehenen Geldbußen nicht zulässig. ''2'' Die Vorschriften über die Geldbußen können so angewandt werden, dass die Geldbuße in Dänemark durch die zuständigen nationalen Gerichte als
- erwgr148
- rdnung verhängt, oder an Stelle solcher Maßnahmen Sanktionen einschließlich Geldbußen verhängt werden. ''2'' Im Falle eines geringfüg... mildernden Umstand. ''4'' Für die Verhängung von Sanktionen einschließlich Geldbußen sollte es angemessene Verfahrensgarantien geben
- erwgr149
- er}} ===== ErwGr ===== === Erwägungsgrund 149 - Sanktionen für Verstöße gegen nationale Vorschriften === ... Die Mitgliedstaaten sollten die strafrechtlichen Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung, auch für V... n, festlegen können. ''2'' Diese strafrechtlichen Sanktionen können auch die Einziehung der durch die Verstö... lichen. ''3'' Die Verhängung von strafrechtlichen Sanktionen für Verstöße gegen solche nationalen Vorschrift
- erwgr152
- er}} ===== ErwGr ===== === Erwägungsgrund 152 - Sanktionsbefugnis der Mitgliedsstaaten === ''1'' Soweit diese Verordnung verwaltungsrechtliche Sanktionen nicht harmonisiert oder wenn es in anderen Fäll... die wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorsieht. ''2'' Es sollte im Recht der Mitgliedstaaten geregelt werden, ob diese Sanktionen strafrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Ar
- paragraph43
- ==== BDSG (neu) ===== ==== Teil 2 - Kapitel 5 - Sanktionen ==== === § 43 - Bußgeldvorschriften === | (1)... . | | (2) | Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. || |... :kapitel1:paragraph02|§ 2]] Absatz 1 werden keine Geldbußen verhängt. || | (4) | <hi #fff200>Eine Meldung n... l83|Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen]] ---- |< 100% 33% 33% 33% >| | [[wiki:bundes
- kapitel08
- ==== ==== Kapitel 8 - Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen ==== Artikel 77 - [[:wiki:datenschutzgrundvero... l83|Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen]] (← §§ [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:ka... ki:datenschutzgrundverordnung:kapitel08:artikel84|Sanktionen]] (← [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapit
- paragraph41
- ==== BDSG (neu) ===== ==== Teil 2 - Kapitel 5 - Sanktionen ==== === § 41 - Anwendung der Vorschriften übe... as Landgericht entscheidet, wenn die festgesetzte Geldbuße den Betrag von einhunderttausend Euro übersteigt... l83|Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen]] ---- |< 100% 33% 33% 33% >| | [[wiki:bundes
- gesamt
- undesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel5#Kapitel 5 - Sanktionen}} {{page>wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kap... hutzgesetz:teil3:kapitel7#Kapitel 7 - Haftung und Sanktionen}} == Teil 4 - Besondere Bestimmungen für Verar
- paragraph42
- ==== BDSG (neu) ===== ==== Teil 2 - Kapitel 5 - Sanktionen ==== === § 42 - Strafvorschriften === | (1) |... ki:datenschutzgrundverordnung:kapitel08:artikel84|Sanktionen]] ---- |< 100% 33% 33% 33% >| | [[wiki:bundes
- erwgr011
- = === Erwägungsgrund 11 - Gleiche Befugnisse und Sanktionen === Ein unionsweiter wirksamer Schutz personen... tung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sowie gleiche Sanktionen im Falle ihrer Verletzung.
- kapitel7
- e (EU) 2016/680 ==== === Kapitel 7 - Haftung und Sanktionen ==== § 83 - [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:tei
- erwgr129
- n, Untersuchungsbefugnisse, Abhilfebefugnisse und Sanktionsbefugnisse und Genehmigungsbefugnisse und beraten